Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag der Warenlieferung und Dienstleistungen, der der Firma Dämmstoffe Springer (Fachgroßhandel für Dämmstoffe und Zubehör Claudia Roider) erteilt wird. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma Dämmstoffe Springer schriftlich bestätigt sind.

§2 Preise

1.Die in den Preislisten der Firma Dämmstoffe Springer angegebenen Preise sind freibleibend. 
2.Alle Preise verstehen sich ab Lager.
3.Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Käufer jedoch die angebotene Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.

§3 Versandrisiko

Die Lieferungen der Firma Dämmstoffe Springer erfolgen ab Herstellungswerk oder ab Auslieferungslager. Mit der Übergabe des Gutes an den Transportführer – gleichgültig ob er vom Käufer oder Verkäufer bestellt ist – geht die Gefahr auf den Käufer über.

§4 Gewährleistung

Mengen- und Qualitätsrügen sowie Rügen wegen Falschlieferung müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden. Beanstandungen der Ware sind ausgeschlossen, wenn diese bereits in irgendeiner Weise verarbeitet worden ist. Bei fristgerechten und berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Ersatzlieferung oder Minderung. Wandlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Dämmstoffe Springer, einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen.

§5 Lieferverzug und Unmöglichkeit

Für Lieferverzug und Unmöglichkeit bei Vorlieferanten hat die Firma Dämmstoffe Springer nicht einzustehen. Im Falle des Leistungsverzugs der Firma Dämmstoffe Springer oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Dämmstoffe Springer, einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen. Vorlieferanten werden nicht als Erfüllungsgehilfen angesehen.

§6 Lieferbedingungen

Lieferungen ab Lager der Firma Dämmstoffe Springer erfolgen ab Nettowarenwert 100,- Euro zu den individuell vereinbarten Lieferkonditionen, unter Nettowarenwert 100,- Euro werden 10,- Euro Mindermengenzuschlag erhoben. Bei Lieferungen ab Herstellerwerk werden angefallene Zusatzkosten (wie z.B. Fracht, Palettengestellung, Transportsicherung usw.) an den Käufer weiterverrechnet.

§7 Rücknahme

Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, erfolgt eine Gutschrift. Die Rücknahmegebühr beträgt 20% des Nettowarenwertes, jedoch mindestens 20,- Euro.

§8 Zahlungsbedingungen

Der in den Preisen einkalkulierte Frachtkosten-Anteil in Höhe von 10 % ist NICHT skontierbar. Der Käufer wählt zwischen Zahlung innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Die Firma Dämmstoffe Springer ist berechtigt, vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe der von ihr selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindesten aber in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen, die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

§9 Eigentumsvorbehalt

1.Die Firma Dämmstoffe Springer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
2.Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer in Verzug ist und die Firma Dämmstoffe Springer den Weiterverkauf ausdrücklich verbietet. Der Käufer ist weder zu einer Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt. Eine Pfändung von dritter Seite ist der Firma Dämmstoffe Springer unverzüglich mitzuteilen.
3.Der Käufer tritt alle Ansprüche an Dritte, die ihm aus einer Weiterveräußerung, aus einer Be- oder Verarbeitung oder dem Einbau der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware entstehen, an die Firma Dämmstoffe Springer ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, die die Firma Dämmstoffe Springer gegen den Käufer hat. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange die Firma Dämmstoffe Springer dieses Einzugsermächtigung nicht widerruft. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Verzug des Käufers auch ohne ausdrücklichen Widerruf.

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Straubing.